CU | Travel informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch CU | Travel bedingt sind.
Besondere Gesundheitsvorschriften sind derzeit für Reisen in die USA, Kanada, Australien und Neuseeland nicht zu beachten. Bei der Einreise nach Südafrika aus einem von der WHO als Gelbfiebergebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt.
USA und Kanada Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Reise in die Staaten der USA und nach Kanada einen gültigen Reisepass bei Aufenthalten von bis zu 3 Monaten im Zielgebiet, vorausgesetzt, sie haben einen bezahlten Hin- und Rückflugschein. Bei längerem Aufenthalt gilt ein Besucher in einigen Ländern nicht mehr als Tourist und es gelten besondere Bestimmungen, über die CU | Travel auf Anfrage Auskunft erteilt.
Seit dem 26.10.2004 ist für die Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (bordeauxroter Reisepass) notwendig. Reisepässe mit grüner Hülle und Kinderausweise reichen nicht mehr aus. Auch nicht ausreichend sind Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt wurden. Vorläufige Reisepässe werden ebenfalls nicht mehr akzeptiert.
Zur Einreise in die USA ist eine Online-Registrierung bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt nötig. Details und das nötige Formular entnehmen Sie bitte der Website der amerikanischen Botschaft:
https://de.usembassy.gov/de/ oder
https://esta.cbp.dhs.gov/esta.
Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Zur Einreise nach Kanada ist ab dem 15. März 2016 ebenfalls eine Online-Registrierung nötig. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Nähere Details und das nötige Formular entnehmen Sie bitte der Website der kanadischen Botschaft:
https://www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp.
Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit erkundigen sich bitte bei den Konsulaten ihres Heimatlandes oder entnehmen die Information ebenfalls dem oben genannten Link. Das Auswärtige Amt hält ebenfalls weitere Informationen bereit. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Australien Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Reise nach Australien einen gültigen Reisepass bei Aufenthalten von bis zu drei Monaten im Zielgebiet. Der Reisepass muss während des gesamten Aufenthaltes und bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Nicht maschinenlesbare Reisepässe, Personalausweise und Kinderausweise reichen nicht aus. Einträge für Kinder im Reisepass der Eltern werden nicht anerkannt. Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass.
Ausreichend ist ein vorläufig ausgestellter Reisepass. Er muss aber den obigen Anforderungen genügen. Auch ausreichend sind Kinderreisepässe nach altem Muster (ausgestellt vor dem 1. Januar 2006).
Zur Einreise nach Australien ist ebenfalls eine Onlineregistrierung für ein Visum verpflichtend. Dieses sollte im Idealfall bis 72 Stunden vor Einreise nach Australien beantragt werden. Je nach Herkunftsland der Reisenden kann dabei das eVisitor (subclass 651), das ETA (subclass 601) oder das Visitor visa (subclass 600) notwendig sein. Alle detaillierten Informationen zu den verschiedenen Visa finden sich auf der Webseite der Australien Embassy:
https://germany.embassy.gov.au/belngerman/Visas_and_Migration.html.
Je nach Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Neuseeland Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Reise bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür wird benötigt: Ein Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig ist. Ausreichend ist auch ein vorläufig ausgestellter Reisepass. Er muss aber den obigen Anforderungen genügen. Auch ausreichend sind Kinderreisepässe nach altem Muster (ausgestellt vor dem 1. Januar 2006). Nicht ausreichend sind nicht maschinenlesbare Reisepässe, Personalausweise und Kinderausweise. Einträge für Kinder im Reisepass der Eltern werden nicht anerkannt. Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land, in das eingereist werden darf. Nachweis über ausreichende Finanzmittel, um den Aufenthalt zu finanzieren. Eine Kostenübernahmeerklärung eines Neuseeländers mit festem Wohnsitz in Neuseeland wird ebenfalls anerkannt.
Zur Einreise nach Neuseeland ist ab dem 01.10.2019 eine Online-Registrierung über NZeTA notwendig. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor Einreise nach Neuseeland getätigt werden. Alle Infos, ab wann die Registrierung online durchgeführt werden kann sowie weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite für NZeTA:
https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/visas/visa/nzeta.
Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Zur Einreise nach Neuseeland ist ab dem 01.10.2019 eine Online-Registrierung über NZeTA notwendig. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor Einreise nach Neuseeland getätigt werden. Alle Infos, ab wann die Registrierung online durchgeführt werden kann sowie weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite für NZeTA:
https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/visas/visa/nzeta.
Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Südafrika Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Südafrika einen maschinenlesbaren Reisepass, welcher noch mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein muss und bei Ausreise über mindestens zwei freie Seiten für Visa-Stempel verfügt. Bitte beachten Sie, dass bei Weiterreisen von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika diese Bedingung der freien Seiten weiterhin erfüllt sein muss.
Gegen Vorlage des gültigen Reisepasses und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise i.d.R. eine Besuchsgenehmigung für den Aufenthaltszeitraum erteilt (max. 90 Tage). Weitere Informationen zur allgemeinen Einreise finden Sie auch auf den Internetseiten der Botschaft und des Auswärtigen Amtes: Botschaft Südafrika:
https://www.suedafrika.org Auswärtiges Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de.
Besonderheiten bei der Einreise mit Kindern: Auch Kinder benötigen einen Kinderreisepass als eigenes Ausweisdokument (die Eintragung im Pass der Eltern reicht nicht aus). Personen unter 18 Jahren müssen zudem bei Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil mit dieser Reise einverstanden beziehungsweise die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist. Weitere Informationen zu der Einreise von Kindern finden Sie unter folgendem Link:
http://www.dha.gov.za.