1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen – anders als bei Pauschalreiseverträgen – nicht existiert. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. Wir weisen unter Bezug auf die Pflicht gemäß Art. 246a § 1 Abs.3 Nr. 1 EGBGB darauf hin, dass insbesondere kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht, da die Ausnahmeregelung des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Kraftfahrzeugvermietung) eingreift.
2. Einige der Wohnmobilanbieter räumen ein vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierung) ein. Sofern dies angeboten wird, ist dies in den besonderen Mietbedingungen erwähnt. CU Camper weist darauf hin, dass im Falle einer Stornierung aber meist nur ein prozentualer Teil des Mietpreises (in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung) erlassen und der Restbetrag als Stornogebühr vom Wohnmobilvermieter einbehalten wird. Details sind in den Mietbedingungen des jeweiligen Wohnmobilvermieters spezifiziert. Es steht dem Kunden jederzeit frei, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ausgefallen ist als die angesetzte Stornierungsgebühr. Im Stornofall zahlen Sie keine extra Gebühren für die Bearbeitung durch CU | Camper. So geben wir Ihnen lediglich die Kosten weiter, die beim Vermieter auch durch eine Direktbuchung entstehen würden.
3. CU Camper weist auf folgendes hin: Eine Stornierung gilt erst dann, wenn diese bei uns eingegangen ist. Wir werden dem Kunden nach Erhalt der Stornierung diese schriftlich (per E-Mail) innerhalb von 7 Werktagen bestätigen. Falls der Kunde innerhalb dieser Frist keine Bestätigung erhalten hat, ist er verpflichtet, bezüglich des Eingangs der Stornierung bei CU Camper nachzufragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Stornierungswunsch schriftlich (per E-Mail) zu übermitteln. Als Zeitpunkt ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Eingangs beim Wohnmobilanbieter entscheidend, da das Rücktrittsrecht von diesem gewährt wird. Dazu wird CU Camper die Stornierungserklärung des Kunden nach Eingang an den Wohnmobilanbieter weitersenden. Um eine Weiterleitung zu ermöglichen, ist zunächst aber der Zugang während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr deutscher Zeit außerhalb von Feiertagen) bei CU Camper erforderlich. Erfolgt der Eingang außerhalb der Geschäftszeiten, gilt als Eingangszeitpunkt 9 Uhr des nächsten Werktags als fingiert. In Bezug auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Wohnmobilanbieter ist zu berücksichtigen, dass dieser nur während der Betriebszeiten des Wohnmobilanbieters, der sich möglicherweise in einer anderen Zeitzone befindet, erfolgt. Es wird daher empfohlen, die Stornierung mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu übersenden. Zur Absicherung des Stornorisikos sollte der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung in Erwägung gezogen werden.
4. Es besteht kein Anspruch auf Umbuchungen. Es ist vielmehr eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Wohnmobilanbieters. Bis 14 Tage vor dem eigentlichen Abholungstermin wird CU Camper auf eine entsprechende Anfrage des Kunden hin jedoch versuchen, mit dem jeweiligen Wohnmobilanbieter die Möglichkeit einer Umbuchung zu eruieren und den Kunden zunächst über die Bedingungen einer Umbuchung (insbesondere eventuelle Gebühren und Zuzahlungen) zu informieren. Sofern der Kunde den individuellen Bedingungen zur Umbuchung zustimmt, stellt dies ein Angebot zur Vertragsänderung dar. Sofern CU Camper dies annimmt, werden dem Kunden eine neue Buchungsbestätigung und ein neuer Voucher per E-Mail zugesandt. Darüber hinaus wird eine neue/geänderte Rechnung übersandt. Bezüglich der dann zu leistenden Zahlung gilt Ziffer 5 dieser ARB.