Allgemeine Reisebedingungen


ARB – Allgemeine Reisebedingungen
Die Reiseanmeldung ist das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch CU | Travel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung nach Zugang der Reiseanmeldung.
Weicht unsere schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von Sonderwünschen des Kunden, so ist dieses ein neues Angebot von CU | Travel gegenüber dem Reisekunden, an welches CU | Travel 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt.
Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch CU | Travel.
Die von CU | Travel gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
a) Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, sofern unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 5a) genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen frühere Fälligkeiten ergeben.
b) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens CU | Travel.
Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit CU | Travel geschlossenen Reisevertrages.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CU | Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. CU | Travel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrag unverzüglich mittels eines dauerhaften Datenträgers klar, verständlich und in hervorgehobener Form in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird CU | Travel dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CU | Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von CU | Travel über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
CU | Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch CU | Travel die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dieses gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von CU | Travel beruht. Kündigt CU | Travel, so behält CU | Travel den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
a) CU | Travel kann bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reisebeschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall ist CU | Travel verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zu zuleiten.
b) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird CU | Travel den Kunden davon unterrichten.
c) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet CU | Travel unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, dem Kunden seine Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CU | Travel zu erklären. Ein Rücktritt gilt erst dann, wenn dieser bei uns eingegangen ist. Wir werden dem Kunden nach Erhalt des Rücktritts diesen schriftlich (per E-Mail) innerhalb von 7 Werktagen bestätigen.
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert CU | Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CU | Travel eine angemessene Entschädigung verlangen. Das gilt nicht, soweit der Rücktritt von CU | Travel zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von CU | Travel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach den Mietbedingungen des jeweiligen Wohnmobilvermieters. CU Camper weist darauf hin, dass im Falle einer Stornierung meist nur ein prozentualer Teil des Mietpreises (in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung) erlassen und der Restbetrag als Stornogebühr vom Wohnmobilvermieter einbehalten wird. Details sind in den Mietbedingungen des jeweiligen Wohnmobilvermieters spezifiziert. Es steht dem Kunden jederzeit frei, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ausgefallen ist als die angesetzte Stornierungsgebühr.
Ist CU | Travel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat CU | Travel unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB von CU | Travel durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie CU | Travel 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
Bei Umbuchungswünschen des Kunden bis 14 Tage vor dem eigentlichen Abholungstermin des Wohnmobils wird CU | Travel auf eine entsprechende Anfrage des Kunden hin versuchen, mit dem jeweiligen Wohnmobilanbieter die Möglichkeit einer Umbuchung zu eruieren und den Kunden zunächst über die Bedingungen einer Umbuchung (insbesondere eventuelle Gebühren und Zuzahlungen) zu informieren. Sofern der Kunde den individuellen Bedingungen zur Umbuchung zustimmt, stellt dies ein Angebot zur Vertragsänderung dar. Sofern CU | Travel dies annimmt, werden dem Kunden eine neue Buchungsbestätigung und ein neuer Voucher per E-Mail zugesandt.
Darüber hinaus wird eine neue/geänderte Rechnung übersandt. Bezüglich der dann zu leistenden Zahlung gilt Ziffer 5 dieser ARB.
Umbuchungswünsche des Reisenden, die entweder wie oben beschrieben nicht möglich sind oder nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reisenden erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit CU | Travel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von CU | Travel vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von CU | Travel vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel CU | Travel unter der mitgeteilten Kontaktstelle von CU | Travel zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters beziehungsweise seiner Kontaktstelle vor Ort wird in den Reiseunterlagen unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter von CU | Travel ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er CU | Travel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von CU | Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Die vertragliche Haftung von CU | Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber CU | Travel geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
CU | Travel informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch CU | Travel bedingt sind.
Besondere Gesundheitsvorschriften sind derzeit für Reisen in die USA, Kanada, Australien und Neuseeland nicht zu beachten. Bei der Einreise nach Südafrika aus einem von der WHO als Gelbfiebergebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt.
USA und Kanada
Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Reise in die Staaten der USA und nach Kanada einen gültigen Reisepass bei Aufenthalten von bis zu 3 Monaten im Zielgebiet, vorausgesetzt, sie haben einen bezahlten Hin- und Rückflugschein. Bei längerem Aufenthalt gilt ein Besucher in einigen Ländern nicht mehr als Tourist und es gelten besondere Bestimmungen, über die CU | Travel auf Anfrage Auskunft erteilt.
Seit dem 26.10.2004 ist für die Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (bordeauxroter Reisepass) notwendig. Reisepässe mit grüner Hülle und Kinderausweise reichen nicht mehr aus. Auch nicht ausreichend sind Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt wurden. Vorläufige Reisepässe werden ebenfalls nicht mehr akzeptiert.
Zur Einreise in die USA ist eine Online-Registrierung bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt nötig. Details und das nötige Formular entnehmen Sie bitte der Website der amerikanischen Botschaft: https://de.usembassy.gov/de/ oder https://esta.cbp.dhs.gov/esta.
Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Zur Einreise nach Kanada ist ab dem 15. März 2016 ebenfalls eine Online-Registrierung nötig. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Nähere Details und das nötige Formular entnehmen Sie bitte der Website der kanadischen Botschaft: https://www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp.
Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit erkundigen sich bitte bei den Konsulaten ihres Heimatlandes oder entnehmen die Information ebenfalls dem oben genannten Link. Das Auswärtige Amt hält ebenfalls weitere Informationen bereit. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Australien
Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Reise nach Australien einen gültigen Reisepass bei Aufenthalten von bis zu drei Monaten im Zielgebiet. Der Reisepass muss während des gesamten Aufenthaltes und bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Nicht maschinenlesbare Reisepässe, Personalausweise und Kinderausweise reichen nicht aus. Einträge für Kinder im Reisepass der Eltern werden nicht anerkannt. Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass.
Ausreichend ist ein vorläufig ausgestellter Reisepass. Er muss aber den obigen Anforderungen genügen. Auch ausreichend sind Kinderreisepässe nach altem Muster (ausgestellt vor dem 1. Januar 2006).
Zur Einreise nach Australien ist ebenfalls eine Onlineregistrierung für ein Visum
verpflichtend.
Dieses sollte im Idealfall bis 72 Stunden vor Einreise nach Australien beantragt werden. Je nach Herkunftsland der Reisenden kann dabei das eVisitor (subclass 651), das ETA (subclass 601) oder das Visitor visa (subclass 600) notwendig sein. Alle detaillierten Informationen zu den verschiedenen Visa finden sich auf der Webseite der Australien Embassy: https://germany.embassy.gov.au/belngerman/Visas_and_Migration.html.
Je nach Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Neuseeland
Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Reise bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür wird benötigt: Ein Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig ist. Ausreichend ist auch ein vorläufig ausgestellter Reisepass. Er muss aber den obigen Anforderungen genügen. Auch ausreichend sind Kinderreisepässe nach altem Muster (ausgestellt vor dem 1. Januar 2006). Nicht ausreichend sind nicht maschinenlesbare Reisepässe, Personalausweise und Kinderausweise. Einträge für Kinder im Reisepass der Eltern werden nicht anerkannt. Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land, in das eingereist werden darf. Nachweis über ausreichende Finanzmittel, um den Aufenthalt zu finanzieren. Eine Kostenübernahmeerklärung eines Neuseeländers mit festem Wohnsitz in Neuseeland wird ebenfalls anerkannt.
Zur Einreise nach Neuseeland ist ab dem 01.10.2019 eine Online-Registrierung über NZeTA notwendig. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor Einreise nach Neuseeland getätigt werden. Alle Infos, ab wann die Registrierung online durchgeführt werden kann sowie weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite für NZeTA: https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/visas/visa/nzeta.
Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Zur Einreise nach Neuseeland ist ab dem 01.10.2019 eine Online-Registrierung über NZeTA notwendig. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor Einreise nach Neuseeland getätigt werden. Alle Infos, ab wann die Registrierung online durchgeführt werden kann sowie weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite für NZeTA: https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/visas/visa/nzeta.
Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.
Südafrika
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Südafrika einen maschinenlesbaren Reisepass, welcher noch mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein muss und bei Ausreise über mindestens zwei freie Seiten für Visa-Stempel verfügt. Bitte beachten Sie, dass bei Weiterreisen von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika diese Bedingung der freien Seiten weiterhin erfüllt sein muss.
Gegen Vorlage des gültigen Reisepasses und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise i.d.R. eine Besuchsgenehmigung für den Aufenthaltszeitraum erteilt (max. 90 Tage). Weitere Informationen zur allgemeinen Einreise finden Sie auch auf den Internetseiten der Botschaft und des Auswärtigen Amtes: Botschaft Südafrika: https://www.suedafrika.org Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de.
Besonderheiten bei der Einreise mit Kindern: Auch Kinder benötigen einen Kinderreisepass als eigenes Ausweisdokument (die Eintragung im Pass der Eltern reicht nicht aus). Personen unter 18 Jahren müssen zudem bei Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil mit dieser Reise einverstanden beziehungsweise die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist. Weitere Informationen zu der Einreise von Kindern finden Sie unter folgendem Link: http://www.dha.gov.za.
Wenn CU | Travel Reisen einschließlich Reiserücktrittskosten-Versicherung
ausgeschrieben hat, erhält der Kunde einen Versicherungsschein der AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstraße 16, 85609 Aschheim bei München.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Reisekunde gegen den Versicherer verfolgen.
Ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung im Reisepreis nicht enthalten, wird deren Abschluss dringend empfohlen.
CU | Travel empfiehlt außerdem dringend den Abschluss zusätzlicher Kranken- und Reisegepäckversicherungen.
Bei Anmietung von Fahrzeugen muss im vor Ort zu unterzeichnenden Mietvertrag jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren soll.
Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt der Versicherungsschutz.
CU Travel GmbH & Co. KG,
Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg.
Telefon: +49-(0)40-22 61 60 88-1
Mail: [email protected]
Website: www.cu-camper.com
Stand: 17.07.2025
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Stand: 17.07.2025